Schaulustige und die Gefahren
vorbeifahrenden Verkehr arbeiten müssen. Aber auch der nachfolgende Verkehr vor einer Unfallstelle sollte einiges beachten.
So ist es wichtig, dass bei einer Vollsperrung gleich eine Rettungsgasse, auch für große Feuerwehrfahrzeuge, gebildet wird. Die Bildung solch einer Rettungsgasse ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in der Mitte der Fahrbahn, bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freigehalten werden.
Das ist aber nur möglich, wenn alle Passanten in ihren Fahrzeugen sitzen und nicht bereits ausgestiegen sind, um sich eine Übersicht zu verschaffen.