Schaulustige und die Gefahren

vorbeifahrenden Verkehr arbeiten müssen. Aber auch der nachfolgende Verkehr vor einer Unfallstelle sollte einiges beachten.
So ist es wichtig, dass bei einer Vollsperrung gleich eine Rettungsgasse, auch für große Feuerwehrfahrzeuge, gebildet wird. Die Bildung solch einer Rettungsgasse ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Sie muss auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung in der Mitte der Fahrbahn, bei Straßen mit drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen freigehalten werden.
Das ist aber nur möglich, wenn alle Passanten in ihren Fahrzeugen sitzen und nicht bereits ausgestiegen sind, um sich eine Übersicht zu verschaffen. 

Auch bei der Sperrung nur eines Fahrstreifens ist Vorsicht geboten. Hier sollte ein gemäßigtes Tempo eingehalten werden, um die arbeitenden Einsatzkräfte auf dem anderen Fahrstreifen nicht zu gefährden. Trotzdem darf nicht zu langsam gefahren werden, damit der Verkehr weiter fließt.

 

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